Jederzeit bei uns in der Apotheke

Die Wandsbeker Apotheke bietet Ihnen die Übertragung Ihres Impfstatus in den Digitalen Impfnachweis als Service jederzeit für Sie an.

Was ist der Digitale Impfnachweis?
Statt mit dem gelben Impfpass können Geimpfte künftig ihre Corona-Schutzimpfung auch digital nachweisen. Für Ihren nächsten Urlaub oder beim zukünftig bei einem Restaurantbesuch.
Damit sollte das Reisen innerhalb der EU einfacher werden und auch Veranstalter, Gastronomen und bei vielen körpernahe Dienstleistungen soll auf diese Weise schnell und unkompliziert prüfen können, ob eine vollständige Impfung vorliegt.

Der Digitale Impfnachweis (Digitales Impfzertifikat) ist ein vom Robert-Koch-Institut (RKI) generiertes digitales Siegel auch QR-Code (2D-Pixel-Code) genannt, in dem Ihre Impfungen hinterlegt sind.

Mit diesem QR-Code können Sie in Verbindung mit Ihrem Personal- oder Reisepass fälschungssicher Ihre Covid-19 Impfungen und den Zeitraum nachweisen.

Nach erfolgreicher Erfassung Ihrer Daten bekommen Sie von uns den QR-Code für jeder Ihrer Impfung auf einem DIN A4-Blatt ausgehändigt. Diese(n) QR-Code(s) können Sie zum Nachweis Ihrer Impfung(en) in Papierform vorlegen oder mit einer über die Corona-Warn-App oder CoVPass übertragen.

Dokumente und Unterlagen die für das Ausstellen des Digitalen Impfnachweises benötigt werden finden Sie hier auf der Seite. 

Benötigte Dokumente für das Ausstellen des Digitalen Impfnachweises

Folgende Unterlagen und Informationen im Original (Bitte keine Fotos oder Kopien) benötigen wir um den Digitalen Impfnachweis für Sie auszustellen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Impfnachweis: Impfausweis (Impfpass) oder Impfbescheinigung (Impfzentrum, Mobiles Impfteam, Arztpraxis, Betriebsarzt)

In den Unterlagen müssen folgende Daten ersichtlich sein:

  • Name und Geburtsdatum des Impflings
  • Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffes
  • Name der Erkrankung, gegen die geimpft wurde (COVID)
  • Datum der Impfung
  • Name und Unterschrift der für die Impfung verantwortlichen Person

Folgend finden Sie einige Antworten zu den wichtigsten Fragen und einen Auszug aus den offiziellen Daten zu dem Digitalen Impfnachweis vom RKI.

Nein, Sie können eine Person für die Ausstellung beauftragen, welcher Sie die notwendigen Dokumente mitgeben. Eine Vollmacht ist dafür nicht notwendig.
Es können auch mehrere Digitale Impfzertifikate von einer Person ausstellen gelassen werden (z.B. ein Elternteil für die ganze Familie oder ein Kind für die Eltern)

Leider nicht. Derzeit ist die Ausstellung eines Genesungs-Zertifikates nicht möglich und nicht zulässig. Bis Ende Juni wird eine Lösung von BMG und RKI erwartet.

Nein. Ihre Daten werden von uns nur zur Erstellung des Digitalen Impfzertifikates (QR-Code) an das Robert-Koch-Institut (RKI) gesichert übermittelt.
Weder in der Apotheke noch beim RKI werden Ihre Daten gespeichert.

Nichts, die Kosten werden vom Bund übernommen.

Die CovPass-App, Corona-Warn-App oder die Luca-App kann ausschließlich die Impfzertifikate (QR-Codes) einlesen, die den europäischen Vorgaben entsprechen und die schrittweise durch Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgegeben werden. Diese Zertifikate sind mit der Überschrift „EU-COVID-19 Impfzertifkat“ versehen. Andere QR-Codes, die ebenfalls im Zusammenhang mit Covid-19 Impfungen ausgestellt werden (z.B. Einladungscodes für einen Impftermin, Impfbescheinigungen ohne Beachtung der europäischen Zertifikatsvorgaben) sind nicht für den Nachweis in den Apps konzipiert und können von dieser auch nicht erkannt werden.

Die Impfzertifikate werden als QR-Code von nun an nach und nach schrittweise von den Impfzentren, Ärzten und Apotheken ausgestellt (sukzessiver Start). Für jede einzelne Impfung gibt es einen QR-Code. Für bereits vollständig in den Impfzentren der Bundesländer Geimpfte werden die QR-Codes an die Geimpften in der überwiegenden Zahl der Bundesländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer. Sofern Sie in einer Arztpraxis geimpft wurden und bereits vollständig geimpft wurden, stellt Ihnen Ihr impfender Arzt das Impfzertifikat aus. Insbesondere bereits vollständig Geimpfte können sich ihr Impfzertifikat auch gegen Vorlage des analogen Impfnachweises und Lichtbildausweises in einer Apotheke ausstellen lassen.

Mit den Apps können Sie Corona-Impfungen bei Bedarf sicher und digital nachweisen. Zeigen Sie dafür einfach den QR-Code in der ausgewählten  App vor. Die Nutzung der Apps ist freiwillig. Sie können Ihre Corona-Impfung auch auf eine andere Weise nachweisen.

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie einer der Covid Apps nutzen wollen. Die Nutzung der Apps ist vollkommen freiwillig. Ziel der Covid Apps ist es, Corona-Impfungen schnell und sicher nachzuweisen. Sie können die Apps jederzeit löschen. Damit werden auch alle von den Apps gespeicherten Informationen von Ihrem Smartphone entfernt. Alternativ können Sie Ihren Corona-Impfschutz auch mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem bekannten gelben Impfpass nachweisen.

Bei Erstellung des Corona-Impfzertifikats werden Ihre Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben und zur Signierung an das RKI übermittelt. Die Daten werden dort sofort wieder gelöscht. Wenn Sie das Corona-Impfzertifikat in der App hinzufügen, werden Ihre persönlichen Daten nur lokal auf Ihrem Smartphone gespeichert.

Die verschiedenen Covid Apps sind nur eine ergänzende Möglichkeit zum bekannten gelben Impfpass. Die Nutzung der Apps ist freiwillig. Sie können Corona-Impfungen auch mit dem ausgedruckten Corona-Impfzertifikat für die vollständige Impfung oder dem gelben Impfpass nachweisen.